Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe

Bildungspaket-Kultur-Musik-Sport

Vielen Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt, da die Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder/Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – mit der Finanzierung ihrer Angebote an Grenzen geraten, die durch Vereinsaktivitäten und –anstrengungen nicht mehr aufzufangen sind. Hier setzt die Aktion an und ermöglicht Kindern/Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Vereinsmitgliedschaft.

Wer erhält Leistungen?

Leistungen erhalten Babys, Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) sind und

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe oder Grundsicherungsleistungen (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (WoGG / KiZ)

erhalten.

Oder: Sie verfügen über ein geringes Einkommen? Dann können Sie, je nach Bedarfsberechnung, auch Leistungen aus dem Hamburger Bildungspaket vollumfänglich oder teilweise erhalten. Stellen Sie hierfür den Antrag bei dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Fachamt Grundsicherung und Soziales / Soziales Dienstleistungszentrum) beziehungsweise bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.

Wichtig: Für Kinder in einer Pflegeeinrichtung gilt noch das alte „Kids in die Clubs“ Programm (KidC). Das geht nur über uns und dafür brauchen wir eine Kopie eines Schreibens, wodurch die Pflege offiziell, rechtmäßig und eindeutig abzulesen ist.

Wofür gibt es Leistungen?

Gefördert wird die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich.

Für wie lange gibt es diese Leistungen?

SGB II: 12 Monate (Ausnahme: bei Selbständigen 6 Monate)

  • Wohngeld: 12 Monate
  • Kinderzuschlag: 6 Monate
  • SGB XII: 12 Monate
  • AsylbLG: 12 Monate

Spätestens bei Ablauf dieser Laufzeit muss erneut ein Bewilligungsbescheid vorgelegt werden.

Was müssen Sie tun?

Es gibt 2 verschiedene Wege. Entweder beantragen Sie selber die Leistung beim Bezirksamt Eimsbüttel (1.) oder Sie beauftragen uns damit (2.).

1.) Sie beantragen für ihr Kind die Leistung direkt beim Bezirksamt Eimsbüttel und bekommen von denen das Geld. Dann melden Sie ihr Kind ganz normal bei uns an.
2. Einen Antrag auf Mitgliedschaft beim BTV stellen und Ihren Leistungsbescheid in Kopie übegeben. Wir erledigen den gesamten Papierkram und beantragen für Euch die Förderung. Des Weiteren müssen Sie vor Ablauf des Bescheides umgehend den neuen Bescheid beim BTV abgeben.

Für die Leistungen der soziokulturellen Teilhabe (Kultur, Musik, Sport, Freizeiten und Ausrüstung) ist für alle Hamburger Leistungsempfänger zentral das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig.
Wichtig: Das Bezirksamt Eimsbüttel ist auch dann zuständig, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder von einem anderen bezirklichen Grundsicherungsamt erhalten!

Weitere Informationen der Sozialbehörde hier.